Reinhard Maar
(Schulpsychologe und Beratungsrektor)
Sprechstunde nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde: Donnerstag, 8:15 - 10 Uhr
Schulpsychologische Beratung
Am Südlichen Burgfrieden 2
89312 Günzburg
Tel.: 08221-25 08 39
Fax: 08221-36 81 65
Mail: schups@beratung-schulamtgz.de
Ralph Proksche
(Schulpsychologe)
Sprechstunde nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde: Dienstag, 14:15-15:00 Uhr; Mittwoch, 13:00 - 14:00 Uhr
Schulpsychologische Beratung
Am Südlichen Burgfrieden 2
89312 Günzburg
Tel.: 08221-25 08 39
Fax: 08221-36 81 65
Mail: schups@beratung-schulamtgz.de
Constanze Ludwig
(Schulpsychologin)
Sprechstunde nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde: Freitag, 8:15 - 9:15 Uhr
Schulpsychologische Beratung
Am Südlichen Burgfrieden 2
89312 Günzburg
Tel.: 08221-25 08 39
Fax: 08221-36 81 65
Mail: schups@beratung-schulamtgz.de
Ute Dorer
Sprechstunde nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde: Montag, 11:00 - 12:00 Uhr
Schulpsychologische Beratung
Am Südlichen Burgfrieden 2
89312 Günzburg
Tel.: 08221-25 08 39
Fax: 08221-36 81 65
Mail: schups@beratung-schulamtgz.de
Jana Egger
Sprechstunde nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde: Montag, 08:00- 09:00Uhr
Schulpsychologische Beratung
Am Südlichen Burgfrieden 2
89312 Günzburg
Tel.: 08221-25 08 39
Fax: 08221-36 81 65
Mail: schups@beratung-schulamtgz.de
Nadine Raab
Sprechstunde nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde: Freitag, 07:30- 08:15Uhr
Schulpsychologische Beratung
Am Südlichen Burgfrieden 2
89312 Günzburg
Tel.: 08221-25 08 39
Fax: 08221-36 81 65
Mail: schups@beratung-schulamtgz.de
Informationen von den Schulpsychologen des Landkreises Günzburg
Das Büro befindet sich im Gebäude der Maria-Theresia-Volksschule Günzburg.
- zuständig für: Grund- und Hauptschulen im Landkreis Günzburg
- Beratung von Eltern, Schülern, Lehrkräften und Schulen
Zu den Aufgaben zählen:
- Schullaufbahnberatung
- Hilfe bei Verhaltensauffälligkeiten
- Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Beratung bei schulischen Ängsten
- Vermittlung bei Konflikten
- Durchführung psychologischer Testverfahren
- Krisenintervention
- Moderation von Schulentwicklungsprozessen
- Durchführung von Fortbildungen
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungseinrichtungen
Die genannten Punkte stellen Angebote dar, die Ratsuchenden kommen freiwillig, die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs.
In folgenden Fällen ist es nach derzeitiger Rechtslage erforderlich, dass die Schulpsychologen hinzugezogen werden:
- Ausstellung von Bescheinigungen für die Schule über
- Legasthenie
- Rechtschreibstörung
- Lesestörung
- Lese- und Rechtschreibschwäche
- Gewünschte Einschulung von Kindern, die innerhalb der 1. Klasse erst nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.schulberatung.bayern.de (Staatliche Schulberatung)
www.lbsp.de (Landesverband bayerischer Schulpsychologen)