- Busplan
- Unterrichtsausfall bei extremen Wetterlagen
- Entschuldigungen
- Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung
- Infektionsschutzgesetz
- Sicherheit
- Wichtiges zum Thema "Läuse"
- Sicher zur Schule - sicher nach Hause
7:23 Uhr | Schönenberg - Haltestelle (Können sitzen bleiben bis Scheppach) |
7:29 Uhr | Eberstall - Haltestelle (können sitzen bleiben bis Scheppach) |
7:34 Uhr | Ried - Haltestelle (können sitzen bleiben bis Scheppach) |
7:40 Uhr | Jettingen Schule (ab 21.10.24: Abfahrt um 7.45 Uhr im VfL-Handballbus) |
7:32 Uhr | Freihalden - Kindergarten |
7:36 Uhr | Jettingen - Ziegeläcker |
7:39 Uhr | Jettingen - Eberlin-Mittelschule |
7:40 Uhr | Jettingen Schule - nach Scheppach |
7:45 Uhr | Jettingen - Marktplatz (ab 21.10.24 Abfahrt um 7.37 an der Haltestelle Kirche) |
7:50 Uhr | Jettingen - Claus-von-Stauffenberg-Str. |
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können es im Einzelfall notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, den Unterricht ausfallen zu lassen.
Download: Unterrichtsausfall Wetterlage
Download: Unterrichtsausfall Wetterlage
Immer wieder kommt es vor, dass ein Kind unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt. Wir bitten auch im Interesse Ihres Kindes um eine baldmöglichste Verständigung der Schule.
Wenn Ihr Kind wegen Erkrankung vom Unterricht fernbleibt, müssen Sie dies der Schule unverzüglich noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder schriftlich dem Klasslehrer melden. Nach einer telefonischen Entschuldigung muss eine schriftliche nachgereicht werden, wenn die Krankheit länger als einen Tag dauert!
Download: Entschuldigungsformular
Download: Entschuldigungsformular
Aus triftigen Gründen können Sie Ihr Kind von der Schule beurlauben lassen. Dafür müssen Sie bereits vorher einen Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung stellen. Wir haben zu Ihrer Information dazu einen Artikel des bayerischen Elternverbandes und auch einen Antragsvordruck auf die Homepage gestellt.
Download: Antrag auf Befreiung
Download: Antrag auf Befreiung
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. $34 Abs. 5 S. 2
Download: Infektionsschutzgesetz
Download: Infektionsschutzgesetz
In der letzten Zeit kam es vor, dass sich fremde Personen ohne Anmeldung am Vormittag im Schulhaus aufhielten. Um die Sicherheit Ihres Kindes nicht unnötig zu gefährden, wird die Eingangstür kurz nach 8.00 Uhr abgesperrt und nur bei triftigen Gründen und nach Schulschluss wieder geöffnet. Bitte haben Sie dafür Verständnis und läuten Sie nur dann an der Eingangstüre, wenn es dringend erforderlich ist.
Wenn Kinder aus der Schule Kopfläuse mit nach Hause bringen, sind Sie als Eltern häufig entsetzt.
Download: Läuse
Download: Läuse