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Befreiung oder Beurlaubung

Der bayerische Elternverband hat in seiner letzten Info vom 22.11.07 in einem kleinen, lesenswerten Artikel das Thema "Befreiung oder Beurlaubung" aufgegriffen.
Wer einen Antrag für eine Beurlaubung stellen will, sollte sich dies genau durchlesen:

Kein Urlaub für den Urlaub
Schüler werden vom Unterricht befreit oder beurlaubt. Beides müssen die Eltern schriftlich beantragen. Der Unterschied:

Liegt es am Kind, ist es Befreiung,
liegt es an den Umständen, ist es Beurlaubung.

Wer durch eine ärztliche Bescheinigung nachweist, dass er keinen Sport treiben darf, wird vom Sportunterricht befreit, ein leistungsschwacher Schüler unter Umständen vom Englischunterricht. Der Antrag geht an die Schulleitung , allenfalls von einzelnen Stunden befreit der Lehrer.

Urlaub gibt es nur in „dringenden Ausnahmefällen“: für Termine, auf die Schüler und Eltern keinen Einfluss haben, wie Arztbesuch, Erholungsmaßnahmen, Firmung und Konfirmation, Wettbewerbe im Leistungssport, Familienfeiern.

Auf keinen Fall darf die Schule die Kinder für Urlaubsreisen beurlauben, selbst wenn die Flugtickets während der Schulzeit nur halb so teuer sind wie in den Ferien.

Wenn Sie also Ihren Sohn / Ihre Tochter befreien oder beurlauben wollen, können Sie den Antrag einfach ausdrucken, ausfüllen und über Ihr Kind an die Schule geben.
Antrag auf Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung

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